Säuglinge

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Leistungsgebiete

Saug- und Stillprobleme

Ess- und Schluckprobleme

Mundfunktion und

Ganzkörpermotorik

Late Talker / Late Bloomer

Geistige Behinderungen

und

Entwicklungsstörungen

Kinder mit Neurodivergenzen

 

Kinder & Jugendliche

 

Leistungsgebiete

Sprachstörungen

Sprachentwicklungsstörungen

Auditive Wahrnehmungs- und Verarbeitungsstörungen (AVWS)

Störungen des

Wortschatzerwerbs

Störung des

Grammatikerwerbs

(Dysgrammatismus)

Störungen des

Textverständnisses

und der Textproduktion

Pragmatische Störungen

Kindliche Aphasie

Sprechstörungen

Aussprachesstörung / 

Lauterwerbsstörung

Verbale Entwicklungsdyspraxie

(VED)

Kindliche Sprechapraxie

Audiogen bedingte

Sprechstörungen

Redeflussstörungen

(Stottern / Poltern)

Stimmstörungen

Kindliche Stimmstörungen

Schluckstörungen

Myofunktionelle Störungen

Komplexe Störungen

Geistige Behinderung

und

Entwicklungsstörungen

 

Erwachsene

 

Leistungsgebiete

Sprachstörungen

Aphasie

Sprechstörungen

Störungen der Artikulation

Redeflussstörungen

(Stottern/ Poltern)

 

Dysarthrie

Sprechapraxie

Audiogene Sprechstörung

Stimmstörungen

Dysphonien

 

Zustand nach Laryngektomie

Schluckstörungen

Dysphagie

Myofunktionelle Störung (MFS)

Komplexe Störungen

Neuro-degenerative

Erkrankungen

Fazialisparese

 

Rhinophonie / Näseln

(Kombination aus

Stimm- und Sprechstörung)

Hörstörungen

 

Lese- Rechtschreibstörung

Leistungsgebiete

Störungen der Schriftsprache,

Lese-Rechtschreibschwäche

 

Zusatzleistungen

Leistungsgebiete

Sprachfördergruppen

im Kindergarten

Stimmprävention

Behandlungen

mit dem

Schallwellenmassagegerät

Novafon®

Beratung

 

Kosten

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Für gesetzlich Versicherte:

 

Die logopädische Behandlung ist Teil der medizinischen Grundversorgung. Die Kosten für die Kindertherapien werden vollständig von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr müssen auf gesetzlicher Grundlage einen Eigenanteil von 10 %

des Krankenkassentarifs, plus 10,– € pro Verordnung (Rezept), zahlen. Im Falle chronischer Krankheiten gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit,

von der Zuzahlung befreit zu werden.

Hierzu informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse.

Für Privatpatienten und Selbstzahler:

 

Für die Abrechnung mit Privatpatient*innen bestehen keine Vergütungsvereinbarungen mit den Krankenkassen. Sie schließen daher für die Behandlung einen Vertrag mit der Praxis ab.

Zu Beginn der Behandlung wird der Behandlungsvertrag mit den anfallenden Kosten besprochen und geschlossen.

Im Idealfall erkundigen Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse nach der Vergütungshöhe der Behandlungskosten. Es gab bereits mehrere Gerichtsbeschlüsse, dass die übliche Vergütung regelmäßig den 1,8- bis 2,3-fachen Kassensatz umfasst.

Werden Hausbesuche angeboten?

Ja! Wir bieten alle Leistungen bei therapeutischer Notwendigkeit als Hausbesuch an..